Moldau 

  LEGALISIERUNG von Dokumenten

 

 
   

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63069 Offenbach am Main

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EU Bürger, Schweiz, USA, Kanada und Japan

dürfen visafrei in die Republik Moldau einreisen

(gültig für Aufenthälte bis 90 Tage je Einreise).

    

   

    Einreise Bestimmungen in die Republik Moldau mit Visum

                

    Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

 

1.

Reisepass - dass noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist

 

2.

1  aktuelles Passbild

 

3.

VisaFormular Vollständige ausgefüllt und unterschrieben

 

4.

Touristisch - eine Einladung

 

5.

Bestellschein - vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 

 

 

                  Legalisierung in moldawisches Konsulat,

1.
Antragsformular


2. Vollmacht für uns – Visafrankfurt.de


3. Reisepass Kopie von Geschäftsführer


4. Handelregister Auszug


5. Leg. Dokument + eine Kopie für Konsulat
 

ACHTUNG! Es werden Urkunden und Dokumente nur im Original legalisiert. BEGLAUBIGTE ABSCHRIFTEN werden NUR nach der Legalisierung des Originals legalisiert.

 

 

Legalisierung Gebühr

 
   
 - für Staatsangehörige anderer Länder 35,00 €
 - für die juristischen Personen mit Hauptsitz in der Republik Moldau 65,00 €
   
                                                        


 

Die Bearbeitungszeit Beträgt ca. 5 Botschaftsarbeitstage

Für die Prüfung der Unterlagen, berechnet das Generalkonsulat  pro Antrag eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro. Visumgebühren für Expressvisa (Bearbeitungszeit bis zu 2 Werkstagen, für alle Arten von Visa - 50% der jeweils gültigen Visumgebühr)

Deutsche Urkunden, die im Konsularbezirk des Generalkonsulats ausgestellten worden sind, werden in der Republik Moldau nur anerkannt, wenn sie zuvor beim Generalkonsulat legalisiert worden sind.

Damit die Urkunden beim Generalkonsulat legalisiert werden können, müssen sie bei den zuständigen deutschen Behörden beglaubigt werden. Durch diese Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift des Beamtes, der die Urkunde ausgestellt hat, sowie die Echtheit des Dienststempels (Siegels) bestätigt. Zugleich wird bescheinigt, dass der Beamte zum Vornehmen der entsprechenden Amtshandlungen befugt ist. Für die Beglaubigung der deutschen Urkunden sind folgende Behörden zuständig:

1. Die notariell beglaubigten Urkunden, sowie Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse, werden beim zuständigen örtlichen Landgericht beglaubigt. Das gilt für alle Bundesländer, die der Konsularbezirk des Generalkonsulats umfasst.

2. Die Führungszeugnisse werden von der Dienststelle des Bundeszentralregisters des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Bonn beglaubigt. Die entsprechende Anschrift und Telefonnummer sind aus dem Führungszeugnis zu entnehmen.

3. Alle anderen Urkunden werden, je nach dem Bundesland, bei den folgenden Behörden beglaubigt:

  • Baden-Württemberg - Regierungspräsidien (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen),
  • Bayern - Regierungen (Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberpfalz, Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken),
  • Hessen - Regierungspräsidien (Darmstadt, Giessen, Kassel),
  • Rheinland-Pfalz - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern,
  • Saarland - Staatskanzlei des Landes in Saarbrücken,
  • Thüringen - Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ausstellungsort der Urkunde.