Serbien
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Einreise Bestimmungen für die Republik Serbien
Der Visumzwang für die für Einreise und
Aufenthalt in Serbien und Montenegro bis zu 90 Tagen wird für alle Arten von
Reisedokumenten für Staatsangehörige folgender Staaten aufgehoben:
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien,
Luxemburg, Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Griechenland, Dänemark,
Schweden, Finnland, Österreich, Schweiz, Norwegen, Island, Monaco,
Liechtenstein, Vatikan, Andora, San Marino, Israel, Zypern, Malta, Tschechei,
Slowakei, Polen, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Kroatien, Vereinigte
Staaten von Amerika, Kanada, Singapur, Republik Korea, Australien und
Neuseeland.
Staatsbürger Albaniens, der Russischen
Föderation und der Ukraine können in die Republik Montenegro zum touristischen
Besuch individuell und organisiert aufgrund eines Reisedokumentes visumfrei
einreisen und sich auf dem Territorium der Republik Montenegro aufhalten.
Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina,
Slowenien, Kroatien und Mazedonien können in die Republik Montenegro zum
touristischen Aufenthaltes auf dem Territorium von Montenegro mit einem
Reisedokument oder Personalausweis einreisen und sich dort aufhalten.
Fremden Staatsbürgern aus den Punkten 2 und 3
dieses Beschlusses werden touristische Passierscheine auf den Grenzübergängen
in der Republik Montenegro mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen
ausgestellt.
Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
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1. |
Reisepass - muss mindestens noch 6 Monate gültig uns eine Seite für das Visum frei haben. Ein Kinderausweis für jedes Kind, das im Pass der Eltern nicht eingetragen ist
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2. |
2 x Passbilder - Format 3,5x4,5 cm
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3. |
2 fach Visumantrag - (Visumformular) - vollständig ausgefüllt und unterschrieben
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4. |
Bestellschein - ( Bestellschein) - vollständig ausgefüllt und unterschrieben
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zusätzlich bei Geschäftsvisum
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5. |
Einladung - Einladungsbrief vom Unternehmen oder von einer Institution in Serbien (Falls ein Visum für sechs Monate oder ein Jahr beantragt wird, ist es notwendig, auch einen Vertrag über die Zusammenarbeit oder einen Nachweis über ständige geschäftliche Kontakte beizulegen)
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6. |
1 x Firmenbegleitschreiben über Anlass der Geschäftsreise mit den genauen Reisedaten sowie Kostenübernahmegarantie der Firma.
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Konsulargebühren:
Für die Ausstellung eines Visums werden folgende Gebühren erhoben:
Gebühren des Konsulats |
Visagebühren in € |
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eine Reise oder eine Durchreise |
25,00 |
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zwei Reisen oder zwei Durchreisen |
35,00 |
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mehrere Reisen oder mehrere Durchreisen |
55,00 |
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Visadienst - Bearbeitungsgebühren - bei 5 Botschaftsarbeitstagen - pro Reisepass (andere Gebühren sehe "Preise") |
17,50 |
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Dazu kommen: Versandgebühren z.B. Porto -Einschreiben |
5,00 |
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Die Visagebühr für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren beträgt 50% der Visagebühr für Erwachsene. Kinder im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die einen eigenen Reisepass besitzen, bezahlen die volle Visagebühr. Jedesmal, wenn möglich, werden die Visa am gleichen Tag ausgestellt. Falls für die Visaausstellung eine Genehmigung der Behörden in Serbien und Montenegro erforderlich ist, kann sich die Wartezeit auch bis zu einem Monat verlängern.
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Generalkonsulat der Republik Serbien Frankfurt am Main | |||
Letzte Änderung: 24.01.2007