Usbekistan 

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Legalisierung

 

Konsularische Bestimmungen: Usbekistan.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Auf allen Dokumenten muss die vollständige usbekische Empfängeranschrift angegeben sein.

Alle zu legalisierenden Dokumente sind vorab durch einen vereidigten Übersetzer in die russische Sprache zu übersetzen.
Sämtliche Unterschriften sowie Beglaubigungs- und Vereidigungsstempel müssen klar und deutlich lesbar sein.

Alle Handelsdokumente (z. B. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, Packlisten) müssen vorab von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorbeglaubigt werden.

Alle urkundlichen Dokumente (z. B. Agenturverträge, Verpflichtungserklärungen, Vollmachten, Herstellererklärungen) müssen vorab vom örtlich zuständigen Notar und vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.

Bitte reichen Sie für jedes Dokument zusätzlich eine Kopie zum Verbleib bei der Botschaft ein.


Schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
 

– das Originaldokument + plus eine Kopie für Konsulat

Die einzureichenden Schriftstücke müssen gut lesbar und in klarer Schrift abgefasst sein.

 - Kopie des gültigen Reisepasses
 

- Antragsformular Formvorschriften für einzureichende Unterlagen


- Bestellschein - Vollständig ausgefüllt und unterschriebe

- Zusätzlich ist eine Übersetzung in die russische Sprache durch einen beeidigten oder ermächtigten Übersetzer erforderlich.

- Stempel und Unterschriften müssen deutlich erkennbar sein.
- Alle Schriftstücke sind zusammen mit jeweils einer Kopie einzureichen.

Vorbeglaubigung in Deutschland

Vor der Einreichung bei der konsularischen Vertretung müssen die Schriftstücke – je nach Art des Dokuments – von folgenden Stellen beglaubigt werden:

I.
Von einem Notar und vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts

oder

II.
Von der Industrie- und Handelskammer (IHK)
(nur bei Schriftstücken mit Geschäftscharakter)
 

Legalisierungsgebühr

Geschäftsdokumente, pro Dokument  115,00 Euro

Privatdokumente, pro Dokument     25 - 65,00 Euro
VISUM oder e-Visum

Einreise Bestimmungen Deutsche Staatsbürger können sich bis zu 30 Tage visumfrei in Usbekistan aufhalten.
Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

1.

Reisepass - Der vorgelegte Reisepass muss noch eine Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten nach dem Ablauf des ausgestellten Visums haben.

 

2.

Passbild

 

3.

Visumantrag - Der Antrag ist online unter https://visa.mfa.uz/
Vollständig ausgefüllt und unterschriebe

 

4. Bestellschein - Vollständig ausgefüllt und unterschriebe
 

 

 

zusätzlich beim Geschäftsvisum

 

 

5.  

Einladung  - Von der Firma in Usbekistan.

 
Visum für andere Staatsangehörige - brauchen eine Einladung die über das usbekische Aussenministerium  bestätig ist.

 

6. Firmenbegleitschreiben über Anlass der Geschäftsreise mit den genauen Reisedaten sowie Kostenübernahmegarantie der Firma.