Visum VIETNAM        

 

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Legalisierung von Dokumenten

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Einreise Bestimmungen

 

             

1.

Ab dem 15.03.2025 benötigen deutsche Staatsangehörige und auch  für Staatsangehörige von Frankreich, Italien, Polen, Schweiz, Spanien, Großbritannien, Russland, Japan, Republik Korea, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Weißrussland. nach Resolution 44/NQ-CP vom 07.03.2025 kein Visum

Die visfreie Aufenthaltsdauer von 45 Tagen wird bei jeder Einreise neu gerechnet, unabhängig von der letzten Einreise, die mit Visum oder visafrei erfolgte. Eine Mindestdauer zwischen der erneuten visafreien Einreise und der letzten Ausreise ist nicht erfordert

 

 

Zur Beantragung des Visum

     

 

1.

Reisepass im Original  (Gültigkeitsdauer - mindestens 6 Monate)

 

2.

1 x  Passbild

 

3.

Visumantrag - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 

4.

Touristisch - Buchungsbestätigung

 

 

 

 

zusätzlich beim Geschäftvisum

 

 

5.

Einladungsschreiben - Geschäftliche Einladung benötigt eine Einlassgenehmigung des Außenministeriums

 

6.

7.

 

Firmenschreiben über Anlass der Geschäftsreise mit den genauen Reisedaten und -Orten sowie Kostenübernahmegarantie der Firma.

Bestellschein

 

Legalisierung von DokumentenWichtige Hinweise zur Einreichung von Dokumenten

Bitte beachten Sie
folgende Anforderungen:

Auf sämtlichen Dokumenten (u. a. Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen) ist die vollständige vietnamesische Empfängeranschrift anzugeben.

Alle Handelsdokumente, wie beispielsweise Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Produktlisten, sind vorab von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorbeglaubigen zu lassen.
Sofern Materialien verwendet werden, die nicht aus dem Herstellerland stammen, ist das jeweilige Ursprungsland ausdrücklich anzugeben.

Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse sowie Lebensmittelzertifikate müssen durch das zuständige Gesundheitsamt bzw. Veterinäramt und/oder das zuständige Regierungspräsidium vorbeglaubigt werden.

Handelsregisterauszüge sind durch das zuständige Amtsgericht, Patentanmeldungen durch das zuständige Patentamt vorbeglaubigen zu lassen.

Vollmachten sind durch einen vereidigten Übersetzer in die englische Sprache zu übersetzen. Die Übersetzung ist notariell zu beglaubigen und anschließend durch das zuständige Landgericht vorbeglaubigen zu lassen.

Bitte reichen Sie für jedes eingereichte Dokument jeweils eine Kopie zum Verbleib in im Konsulat ein.

 

 

 

Gebühren:
Touristenvisum
Normalvisum (einmalige Einreise) bis 15 Tage        55,00 €

Normalvisum (einmalige Einreise) bis 30 Tage

64,00 €

Normalvisum (einmalige Einreise) 30-90 Tage

70,00 €
Normalvisum (zweifache Einreise) bis 30 Tage 88,00 €
Normalvisum (zweifache Einreise) 30-90 Tage 100,00 €
Expresszuschlag jeweils 24,00 €
Geschäftsvisum:  
Normalvisa (einmalige Einreise)  30,00 €
Normalvisa (zweifache Einreise) 45,00 €
Multivisa (mehrfache Einreise, Geltungsdauer bis 6 Monate) 130,00 €
für mehrere Einreisen  
Durchreisevisa:
für eine Einreise 25,00 €
für mehrere Einreisen 32,00 €
Legalisierung
alle Dokumente 30,00 €
express zusätzlich 25,00 pro Dokument 25,00 €
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